Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
von Ulas Polat, PIC AT MOVE – BILDER DIE WEGEN | MEDIENPRODUKTION
Stand: 01. September 2019
1. Geltungsbereich
(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen Ulas Polat, PIC AT MOVE – BILDER DIE WEGEN | MEDIENPRODUKTION, Karlstraße 14, 30559 Hannover (nachfolgend „PIC AT MOVE“) sowie etwaiger Rechtsnachfolger und dem Kunden, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des § 14 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist.
(b) Entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB erkennt PIC AT MOVE nicht an, es sei denn, der Geltung dieser AGB wird ausdrücklich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Angebotsabgabe oder -annahme des Kunden unter dem Hinweis der vorrangigen Geltung der eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen erfolgt.
(c) Die vorliegenden AGB erstrecken sich auf die gesamte Geschäftstätigkeit von PIC AT MOVE, also z.B. Projektbezogene Dienst- und Werkleistungen, Warenlieferung oder geistiges Eigentum. Einzelne Regelungen können in ihrer inhaltlichen Anwendbarkeit auf Teilbereiche beschränkt sein.
(d) Diese AGB gelten in der jeweils aktuellen Fassung auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Die jeweils aktuelle Fassung der Geschäftsbedingungen ist im Internet https://picatmove.de/agb jederzeit abrufbar. Es ist jeweils immer der aktuellste Stand der AGB gültig.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
(a) Angebote von PIC AT MOVE sind, sofern nicht anders angegeben, freibleibend. Sofern für fixe Angebote keine Bindungsfrist benannt ist, beträgt diese zwei (2) Wochen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Abgabe.
(b) Irrtum und Änderungen von Einkaufspreisen sowie Wechselkursschwankungen sind, sofern nicht ausdrücklich ausgeschlossen, vorbehalten.
(c) Der Vertrag kommt zustande durch Angebotsbestätigung des Kunden, bei freibleibenden Angeboten durch Auftragsbestätigung seitens PIC AT MOVE.
(d) Eine bestimmte Form, insb. Schriftform, ist nicht erforderlich.
(e) Bei fortlaufenden Leistungen kommt der Vertrag spätestens mit der ersten Inanspruchnahme oder Leistung von PIC AT MOVE zustande.
(f) PIC AT MOVE kann die Lieferung bzw. Leistung von einer Vorauszahlung oder der Vorlage einer Bürgschaftserklärung einer bundesdeutschen Bank abhängig machen. PIC AT MOVE ist berechtigt, von Verträgen zurückzutreten, sofern Tatsachen eintreten, die verdeutlichen, dass der Kunde nicht kreditwürdig ist.
(g) Soweit sich PIC AT MOVE zur Erbringung seiner Dienstleistung Dritter bedient, werden diese nicht Vertragspartner des Kunden.
(h) Nach Beginn mit den auftragsgemäßen Leistungen ist eine Stornierung des Auftrages, gleich in welchem Umfang, nicht mehr möglich.
Ohne gesonderte Vereinbarung werden dem Kunden kein Eigentum und keine Nutzungsrechte an Zeichnungen, Entwürfen, Layouts, Software und sonstigen Materialien und Unterlagen eingeräumt, die im Rahmen von Angeboten und Vertragsverhandlungen übergeben werden. Die Weitergabe an Dritte bedarf der ausdrücklichen Zustimmung durch PIC AT MOVE.
3. Laufzeit, Beendigung
(a) Die Verträge werden in der Regel projektgebunden geschlossen. Eine ordentliche Kündigung ist nach Auftragserteilung nicht mehr möglich.
4. Weiterverkauf von Leistungen an Dritte
(a) Der Kunde darf nach Vereinbarung Leistungen von PIC AT MOVE an Dritte weiterverkaufen. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform. Bei Zuwiderhandlung ist PIC AT MOVE berechtigt, die Leistungserbringung zu unterbrechen und ggf. freigeschaltete Systeme zu sperren oder zu löschen. Etwaig gezahlte Entgelte werden nicht erstattet.
5. Zusammenarbeit
(a) Die Vertragsparteien benennen einander Ansprechpartner, die verbindlich sämtliche die Durchführung des Vertrages betreffende Fragen abstimmen. Bei Ausfall durch Urlaub, Krankheit etc. sind Ersatzpersonen zu benennen. Veränderungen in den benannten Personen haben die Parteien sich unverzüglich mitzuteilen. Bis zum Zugang einer solchen Mitteilung gelten die zuvor benannten Ansprechpartner als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsmacht Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.
(b) Die Ansprechpartner verständigen sich in regelmäßigen Abständen und bei konkretem Bedarf über Fortschritte und Hindernisse bei der Vertragsdurchführung.
(c) Auf Seiten von PIC AT MOVE ist, wenn nicht anders benannt der Ansprechpartner Ulas Polat.
6. Leistungen
(a) Die Einzelheiten der von PIC AT MOVE für den Kunden zu erbringenden Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung. Diese kann mündlich, schriftlich oder in Form eines Storyboards, Skizzen erfolgen.
(b) Ohne gesonderte Vereinbarung ist PIC AT MOVE nicht zur Herausgabe von zur vertraglichen Leistung führenden Zwischenergebnissen, Entwürfen, Layouts, Quelldateien etc. verpflichtet.
(c) PIC AT MOVE ist zu Teilleistungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind.
(d) Ohne gesonderte Vereinbarung ist die patent-, muster-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Entwürfe und sonstiger Leistungen nicht geschuldet.
(e) PIC AT MOVE ist zur Verarbeitung der vom Kunden gelieferten Daten (Texte, stehende und bewegte Bilder, Töne usw.) nur verpflichtet, soweit diese den Anforderungen entsprechen, die sich aus den Leistungsbeschreibungen oder dem Vertrag ergeben. Eine inhaltliche und rechtliche Überprüfung durch PIC AT MOVE findet nicht statt, hierfür ist der Kunde selbst verantwortlich.
(f) Soweit PIC AT MOVE entgeltfreie Dienste und Leistungen erbringt, können diese jederzeit nach entsprechender Vorankündigung eingestellt werden. Ein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadenersatzanspruch gegen PIC AT MOVE ergibt sich dadurch nicht.
g) PIC AT MOVE ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden, geänderte und angepasste Vertragsprodukte zu liefern, soweit deren Funktionstauglichkeit dadurch nicht beeinträchtigt wird.
(h) Weitere begleitende oder zusätzliche Leistungen von PIC AT MOVE, auch die Benutzereinführung und Ähnliches, sind nur dann Vertragsinhalt, wenn dies ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich vereinbart worden ist.
7. Mitwirkungsleistungen
(a) Der Kunde unterstützt PIC AT MOVE bei der Erfüllung ihrer vertraglich geschuldeten Leistungen. Dazu gehört insbesondere die rechtzeitige Bereitstellung von Informationen, Materialien, Daten („Inhalte“) sowie von Hard- und Software, soweit die Mitwirkungsleistungen des Kunden dies erfordern.
(b) Ohne gesonderte Vereinbarung sind vom Kunden bereitzustellende Inhalte in einem gängigen, unmittelbar verwertbaren, digitalen Format zur Verfügung zu stellen. Eine Aufstellung der von PIC AT MOVE in diesem Sinne verarbeiteten Formate kann jederzeit angefordert werden. ist eine Konvertierung der vom Kunden überlassenen Inhalte in ein anderes Format erforderlich, so übernimmt der Kunde die hierfür anfallenden Kosten nach den vereinbarten Stundensätzen.
(c) Erkennt der Kunde, dass eigene Angaben, Anforderungen oder Inhalte fehlerhaft, unvollständig, nicht eindeutig oder nicht durchführbar sind, hat er dies und die ihm erkennbaren Folgen PIC AT MOVE unverzüglich mitzuteilen.
(d) Mitwirkungs- und Bereitsteilungsleistungen des Kunden, die im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB geschuldet sind, erfolgen ohne besondere Vergütung, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
8. Leistungsänderungen
(a) Wünscht der Kunde eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies PIC AT MOVE schriftlich mit. Diese wird den Änderungswunsch des Kunden und dessen Auswirkungen auf die bestehende Vereinbarung prüfen. Die Prüfung ist mit dem für das Projekt vereinbarten bzw. ersatzweise dem üblichen PIC AT MOVE Stundensatz zu vergüten.
(b) PIC AT MOVE teilt dem Kunden das Ergebnis der Prüfung mit. Hierbei wird sie entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches unterbreiten oder darlegen, warum der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist.
(c) Ist die Änderung nach dem Ergebnis der Prüfung durchführbar, werden sich die Vertragsparteien bezüglich des Inhalts des Vorschlags für die Umsetzung des Änderungswunsches abstimmen. Kommt eine Einigung zustande, wird der Vertrag insoweit geändert. Kommt keine Einigung zustande, so verbleibt es beim ursprünglichen Leistungsumfang.
(d) Vereinbarte Termine werden, wenn und soweit sie vom Änderungsverfahren betroffen sind, unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und gegebenenfalls der auszuführenden Änderungswünsche zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist verschoben. PIC AT MOVE wird dem Kunden die neuen Termine mitteilen.
(e) Wünscht PIC AT MOVE eine Änderung des vertraglich bestimmten Umfangs der Leistungen, so teilt er dies dem Kunden schriftlich mit und unterbreitet einen Umsetzungsvorschlag entsprechend Punkt (b). Das weitere Vorgehen richtet sich nach den Punkten (c) und (d). Die mit der Erarbeitung des Änderungsvorschlages verbundenen Aufwendungen trägt PIC AT MOVE.
9. Abnahme
(a) Mit Abnahme eines Abnahmeobjekts erklärt der Kunde dieses für im Wesentlichen funktionsfähig und dem eigenen Wunsch entsprechend. Sind einzelne Arbeitspakete in der Vergütung gesondert ausgewiesen, so kann PIC AT MOVE diese gesondert abnehmen lassen. Sollte der Kunde beim Abnahmetermin Mängel feststellen, die der Abnahme entgegenstehen, so wird er diese dem Auftragnehmer schriftlich nennen. PIC AT MOVE wird sich unverzüglich um Mängelbehebung bemühen und einen erneuten Abnahmetermin initiieren. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Kunde:
• die Abnahme per Abnahmeprotokoll erklärt, die Abnahme verweigert, jedoch dies nicht binnen sieben Werktagen schriftlich begründet, auf die Erklärung der Abnahmefähigkeit wiederholt nicht reagiert,
• den Terminvorschlägen nicht zustimmt, jedoch auch keine eigenen Vorschläge s.o. unterbreitet,
• dem vereinbarten Abnahmetermin fernbleibt.
(b) Nach Aufforderung durch PIC AT MOVE ist der Kunde zur Freigabe auch von Entwürfen und Zwischenergebnissen verpflichtet, sofern diese für sich sinnvoll beurteilt werden können.
(c) Änderungswünsche nach Abnahme stellen eine Leistungsänderung dar (vgl. Punkt 8).
(d) Warenlieferungen hat der Kunde unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Übereinstimmung lt. Rechnung zu überprüfen. Unterbleibt eine Rüge innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Lieferung, gilt die Abnahme als erfolgt.
10. Termine
(a) Liefertermine oder Lieferfristen sind nur gültig, wenn sie durch PIC AT MOVE – in der Regel in Abhängigkeit vom Datum der Auftragserteilung – schriftlich bestätigt werden. Sie sind nur verbindlich, wenn sie als solche ausdrücklich gekennzeichnet sind.
(b) Vereinbarte Liefertermine gelten als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt zum schriftlich vereinbarten Liefertermin dem Frachtführer übergeben wurde, soweit keine anderweitige ausdrückliche schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen, die nicht von PIC AT MOVE zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
(c) Leistungsverzögerungen aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich des Kunden (z.B. nicht rechtzeitige Erbringung von Mitwirkungsleistungen) und höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störungen der Telekommunikation) hat PIC AT MOVE nicht zu vertreten. Sie berechtigen PIC AT MOVE, das Erbringen der betreffenden Leistungen, um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben. PIC AT MOVE wird dem Kunden Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.
(d) Setzt die Geltendmachung von Rechten des Kunden die Setzung einer angemessenen Nachfrist voraus, so beträgt diese mindestens zwei (2) Wochen.
(e) Für den Fall, dass PIC AT MOVE die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat, ist der Kunde berechtigt, eine Verzugsentschädigung in Höhe von 1% für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens 4% des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Leistung von PIC AT MOVE zu fordern. Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf grober Fahrlässigkeit oder auf Vorsatz beruht. (f) PIC AT MOVE bleibt das Recht vorbehalten, dem Kunden nachzuweisen, dass als Folge des Lieferverzuges gar kein Schaden oder ein wesentlich niedrigerer Schaden eingetreten ist.
(g) Eine Haftung von PIC AT MOVE für Verzugsfolgen ist dann ausgeschlossen, wenn den Kunden das Verschulden für die eingetretene Verzögerung trifft. (h) Die Vereinbarung über die Verschiebung von Lieferterminen bedarf der Schriftform. Bei Verzug der Annahme hat PIC AT MOVE zusätzlich zum Zahlungsanspruch das Recht, wahlweise einen neuen Liefertermin zu bestimmen oder vom Vertrag zurückzutreten.
11. Rechte an Fertigungsleistungen
(a) Ohne gesonderte Vereinbarung gilt, soweit bei PIC AT MOVE oder bei von PIC AT MOVE beauftragten Dritten im Rahmen der Tätigkeit Urheber-, Leistungsschutz- und /oder Verwertungsrechte entstehen, überträgt PIC AT MOVE alle für die Erbringung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte erst nach vollständiger Zahlung aller offenen Rechnungen auf den Kunden. Die Regelungen zum Eigentumsvorbehalt gelten.
(b) Ohne gesonderte Vereinbarung gilt, will der Kunde von PIC AT MOVE gestaltete Arbeiten ganz oder teilweise über den ursprünglich vereinbarten Zweck oder Umfang hinaus verwerten, bedarf es für die Abgeltung der Nutzungsrechte einer gesonderten, vorab zu treffenden Honorarabsprache.
(c) Eine Weitergabe der Nutzungsrechte oder die Erteilung von Unterlizenzen ist nur zulässig, wenn sie ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus dem Vertragszweck ergibt.
(d) Ohne gesonderte Gestattung ist der Kunde zur Veränderung oder Bearbeitung der erbrachten Leistungen nicht berechtigt. Änderungen und Bearbeitungen, die zur Erreichung des Vertragszwecks notwendig sind, bleiben hiervon ausgenommen.
(e) Der Kunde ist verpflichtet, auf dem fertig gestellten Werk und dessen Vervielfältigungsstücken PIC AT MOVE, in Person Ulas Polat, zu nennen.
(f) Vorschläge des Kunden oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
12. Versand
(a) Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragte oder andere von PIC AT MOVE benannte Personen, spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsproduktes an den Kunden über. Soweit sich der Versand ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
(b) Wird das Werk auf Wunsch des Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort versandt, so geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit seiner Übergabe an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder Lagers, auf den Kunden unabhängig davon über, ob die Versendung vom Erfüllungsort erfolgt.
(c) Wenn Versandweg und Transportmittel nicht individuell vereinbart sind, kann PIC AT MOVE die jeweils für sich günstigste Variante für den Versandweg und das Transportmittel wählen. PIC AT MOVE wird bei dieser Wahl auf die ohne weiteres erkennbaren Belange des Kunden Rücksicht nehmen.
(d) Falls der Kunde eine spezielle Verpackung verlangt, so hat er die daraus entstehenden zusätzlichen Kosten zu tragen.
13. Fremdleistungen
(a) Wo zur Auftragserfüllung notwendige Fremdleistungen vereinbart sind, wird PIC AT MOVE diese beauftragen. Der Kunde ist verpflichtet, PIC AT MOVE hierzu erforderliche Vollmachten auf Anforderung zu erteilen und Vollmachtsurkunden zur Verfügung zu stellen. Die Weiterberechnung erfolgt unter Vorlage der Fremdrechnungen mit der nach der jeweiligen gültigen Preisliste von PIC AT MOVE normierten Provision für Leistungen der Fachabteilungen sowie für die Übernahme des Zahlungsdienstes (Handling kosten). PIC AT MOVE ist auch berechtigt, die Handling kosten nach Zeitaufwand dem Kunden zu berechnen, wenn sich dies für den Kunden günstiger darstellt und nichts anderes vertraglich vereinbart wurde, insbesondere nicht die Verrechnung mit dem pauschalen Grundhonorar.
(b) PIC AT MOVE ist berechtigt, für die Leistungserbringung Erfüllungsgehilfen einzusetzen, und wird in diesem Falle den Auftraggeber darüber informieren.
14. Vergütung
(a) Ist eine fixe Vergütung vereinbart, so ist PIC AT MOVE berechtigt, für in sich abgeschlossene und selbstständig nutzbare Teile der vereinbarten Leistung Abschlagszahlungen in Rechnung zu stellen.
(b) Erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand, so sind mangels anderer Vereinbarung die jeweils gültigen Standard-Vergütungssätze von PIC AT MOVE (mind. 550 Euro/Tag) anzuwenden.
(c) Alle vertraglich vereinbarten Vergütungen verstehen sich exklusive Verpackung und Versand und zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. Oder wie gesondert ausgewiesen.
(d) Ohne gesonderte Vereinbarung werden Auslagen gegen Vorlage entsprechender Nachweise dem Kunden berechnet, wenn diese Kosten nicht bereits vertragsgemäß in der fixen Vergütung enthalten sind. Von den Auslagen werden u.a. umfasst technische Kosten für Vervielfältigungen/Kopien, Porto, Telefon-, Telefax- und Onlinegebühren, Transportkosten, Kosten für notwendige Botenfahrten, Taxi- und Fahrtkosten sowie Spesen für notwendige Reisen.
(e) Kostenvoranschläge von PIC AT MOVE sind, sofern nicht anders vereinbart, unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von PIC AT MOVE schriftlich veranschlagten um mehr als fünfzehn (15) Prozent übersteigen, wird PIC AT MOVE den Kunden auf die höheren Kosten unverzüglich hinweisen.
15. Zahlungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
(a) Die Rechnungsstellung für Projektleistungen oder Einmal-Dienstleistungen zum Festpreis erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, zu 50% nach Auftragserteilung, zu 50% nach Abnahme. Verzögert sich die Projektabwicklung aus Gründen, die PIC AT MOVE nicht zu vertreten hat, um einen längeren Zeitraum (mehr als vier Wochen über Zeitplan), so kann eine angemessene Zwischenzahlung vereinbart werden.
(b) Die Rechnungsstellung für Projektleistungen oder Einmal-Dienstleistungen nach Aufwand erfolgt, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, monatlich auf Basis der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. nach Abschluss der Tätigkeit.
(c) Die Rechnungsstellung für Warenlieferung (z.B. USBs, DVDs, …) erfolgt nach Bereitstellung.
(d) Die Rechnungsstellung für laufende Kosten erfolgt monatlich vorschüssig.
(e) Soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart wurde, sind sämtliche Leistungen ohne Skontoabzug innerhalb von zehn (10) Tagen nach Zugang der Rechnung zu leisten. Als zugegangen gilt eine Rechnung am zweiten Tage nach Absendung per Post; bei Zustellung per Telefax oder E-Mail gilt sie als am gleichen Tage zugegangen. Hinsichtlich der Voraussetzungen und der Folgen des Verzugs gelten die gesetzlichen Regeln.
(f) Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn PIC AT MOVE über den Betrag verfügen kann, im Falle von Schecks, sobald der Scheck vorbehaltlos gutgeschrieben worden ist, bei Lastschriftverfahren mit
Gutschrift auf einem Konto von PIC AT MOVE. Die genehmigte Entgegennahme von Wechseln ist keine Stundung, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
(g) Soweit von den vereinbarten Zahlungsbedingungen ohne gerechtfertigten Grund abgewichen wird, kann PIC AT MOVE jederzeit wahlweise Lieferungen Zug um Zug gegen Barzahlung, Vorleistung oder Sicherheitsleistung verlangen. Alle offenen Forderungen werden sofort fällig.
(h) PIC AT MOVE ist berechtigt, Zahlungen zunächst mit älteren offenen Posten des Kunden zu verrechnen, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund diese bestehen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist PIC AT MOVE berechtigt, die Zahlungen zunächst mit den Kosten, dann mit den Zinsen und zuletzt mit der Hauptleistung zu verrechnen.
(i) Werden PIC AT MOVE Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, so ist PIC AT MOVE berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen sowie Vorauszahlungen und Sicherheitsleistungen zu verlangen.
(j) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zudem kann der Kunde mit einer Gegenforderung aufrechnen, die an die Stelle eines ihm zustehenden Zurückbehaltungsrechts aus diesem Vertragsverhältnis getreten ist.
(k) Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nur beschränkt auf dasselbe Vertragsverhältnis und bei Mängeln nur in Höhe des Dreifachen der zur Beseitigung der Mängel erforderlichen Aufwendungen. Der Kunde kann sein Zurückbehaltungsrecht aber wegen unbestrittener oder rechtskräftig festgestellter Ansprüche ausüben.
(l) Alle Leistungen, die von PIC AT MOVE vertragsgemäß zur Verfügung gestellt werden, sind unabhängig davon zu bezahlen, ob der Kunde sie nutzt. Eine Rückerstattung oder Minderung der Zahlungsverpflichtungen aufgrund fehlender Inanspruchnahme ist ausgeschlossen.
(m) Soweit die Forderungen gegen Kunden überfällig sind und das kaufmännische Mahnverfahren zu keinem Erfolg geführt hat, ist PIC AT MOVE berechtigt, ein Inkasso dienst mit der Geltendmachung der Forderungen zu beauftragen. Die dafür anfallenden Kosten in üblicher, einer anwaltlichen Inanspruchnahme entsprechenden Höhe, sind vom Kunden zu tragen.
16. Haftung
(a) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(b) Bei Verlust oder Beschädigung von Datenträgern ist eine Haftung für die Wiederbeschaffung verlorener Daten ausgeschlossen, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.
(c) Eine Haftung für indirekte Schäden und Forderungen Dritter ist ausgeschlossen.
(d) Die Haftung aus Übernahme einer Garantie oder eines Beschaffungsrisikos, aus Verzug, wegen Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und zwingenden gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
(e) PIC AT MOVE übernimmt keine Haftung bei Unfällen, Sachschäden oder Schäden sonstiger Art, die durch Mängel in der vom Kunden oder Dritten überlassenen Dokumentation (z.B. Betriebsanleitungen) entstehen, für die Inhalte der zu erstellenden Materialien (z.B. Inhalts-/Text Fehler durch fehlerhafte Vorlagen), soweit diese vom Kunden oder Dritten geliefert werden oder Schäden, die auf fehlerhaftes oder unvollständiges Material von anderen Dienstleistern (z.B. Abbildungsersteilung/Layoutvorlagen), insbesondere auf falsche Herstellerinformationen zurückgehen.
(f) PIC AT MOVE haftet nicht für fremde Inhalte von weiteren Projektbeteiligten, die im Rahmen der Leistungserbringung von PIC AT MOVE von Dritten übernommen wurden. PIC AT MOVE ist auch nicht verpflichtet, die vertragsgemäß zu bearbeitenden Inhalten rechtlich prüfen zu lassen. Eine Haftung von PIC AT MOVE ist insbesondere auch dann ausgeschlossen, wenn vor dem Hintergrund der Rechtsprechung durch eine Verlinkung eine Verantwortlichkeit für den Inhalt der durch den Link verbundenen Seiten angenommen wird oder würde. PIC AT MOVE haftet nicht für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, der über seine Dienste übermittelten Informationen. Ebenso wenig haftet PIC AT MOVE dafür, dass die Informationen und Daten frei von Rechten Dritter sind oder der Absender oder der Empfänger sie rechtmäßig behandelt oder weiterverarbeitet.
(g) PIC AT MOVE haftet für Beratung nur, soweit die Fragestellung den Inhalt desjeweiligen Angebots betroffen hat.
(f) Vorstehende Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.
(h) Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften.
17. Eigentumsvorbehalt
(a) Ohne gesonderte Vereinbarung sind alle gelieferten physischen und geistigen Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Geldansprüche seitens PIC AT MOVE aus ihrer Geschäftsbeziehung mit dem Kunden, auch wenn Zahlungen für die konkrete Leistung erbracht wurden, Eigentum (Vorbehaltsware) von PIC AT MOVE.
(b) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug oder tritt einer der nachfolgend beschriebenen Fälle ein, so ist PIC AT MOVE berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen, ohne dass darin ein Rücktritt vom Vertrag vorliegt. Die Rücknahme erfolgt lediglich zur Sicherung der Ansprüche von PIC AT MOVE. Der Kunde bleibt weiterhin zur Erfüllung des Vertrages verpflichtet. Der Kunde hat PIC AT MOVE unverzüglich mitzuteilen, wenn
• Dritte durch Beschlagnahme, Arrest, Pfändung, Ausübung des Vermieterpfandrechts oder ähnliche Maßnahmen, Rechte an dem Sicherungseigentum von PIC AT MOVE geltend machen, die das Eigentum und/oder den mittelbaren Besitz der PIC AT MOVE beeinträchtigen oder gefährden.
• ein Dritter oder der Kunde selbst einen Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens über sein Vermögen gestellt hat oder wenn ein außergerichtlicher Vergleich angestrebt wird oder
• der Kunde seine Zahlungen eingestellt hat.
(c) Übersteigt der realisierbare Wert der für PIC AT MOVE bestehenden Sicherheiten ihre Forderungen nicht nur vorübergehend um insgesamt mehr als 10 Prozent, so gibt PIC AT MOVE auf Verlangen des Kunden Sicherheiten in entsprechender Höhe nach ihrer Wahl frei.
18. Geheimhaltung, Referenznennung
(a) Die Vertragsparteien vereinbaren Vertraulichkeit über Inhalt und das Konditionsgefüge dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse.
(b) Die Vertraulichkeit gilt auch über die Beendigung des Vertragsverhältnisses hinaus.
(c) Wenn eine Vertragspartei dies verlangt, sind die von ihr übergebenen Unterlagen nach Beendigung
des Vertragsverhältnisses an sie herauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.
(d) Ohne gesonderte Vereinbarung sind Presseerklärungen, Auskünfte etc., in denen eine Vertragspartei auf den anderen Bezug nimmt, sind nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung – auch per E-Mail- zulässig. Ungeachtet dessen darf PIC AT MOVE den Kunden auf ihrer Web-Site oder in anderen Medien als Referenzkunden nennen und die erbrachten Leistungen im Rahmen der Eigenwerbung vervielfältigen und verbreiten sowie zu Demonstrationszwecken öffentlich (insbesondere im Internet) wiedergeben und auf sie (es sei denn, der Kunde kann ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse geltend machen) verweisen. Zu diesem Zwecke darf er auch auf öffentlich zugängliche URLs des Kunden verweisen oder Screenshots von öffentlich zugänglichen Seiten verwenden.
19. Datenschutz
(a) PIC AT MOVE ist berechtigt, die den konkreten Auftrag betreffenden Daten zu speichern und diese Daten nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für betrieblichen Zwecke zu verarbeiten und einzusetzen.
(b) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass E-Mail ein offenes Medium ist. PIC AT MOVE übernimmt keine Haftung für die Vertraulichkeit von Emails.
20. Schlussbestimmungen
(a) Erfüllungsort ist, sofern nicht abweichend vereinbart, das PIC AT MOVE-Büro in Hannover.
(b) Für alle sich aus dem Auftrag und seiner Abwicklung ergebenden Rechtsfragen gilt deutsches Recht.
(c) Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag können nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners abgetreten werden. Die Zustimmung darf PIC AT MOVE nicht verweigern, wenn die Abtretung zusammen mit der Veräußerung des Vertragsobjektes an dieselbe Person erfolgt.
(d) Sollten aus irgendeinem Grunde eine oder mehrere Einzelbestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt. Soweit diese AGB Regelungslücken aufweisen, sollen diese durch eine Regelung gefüllt werden, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages Rechnung trägt.